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Bildung: Bildungsurlaub
Die Definition von Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist ein Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an einer Veranstaltung der Bildung bzw. Weiterbildung.
Das Recht auf Bildungsurlaub
- Bildung ist in der Bundesrepublik Deutschland „Ländersache“.
- Somit ist Bildungsurlaub „Ländersache“ und dementsprechend in Landesgesetzen geregelt.
- Das Recht auf Bildungsurlaub ist ein Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an einer Veranstaltung der Bildung bzw. der Weiterbildung. Auszubildende haben teilweise nur ein eingeschränktes Recht auf Weiterbildung.
- Der Anspruch, die Anspruchsberechtigten, die Art und der Umfang der Bildung bzw. der Weiterbildung ist in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt.
- Ebenfalls sind in diesen Gesetzen die Beantragungsfristen, die Übertragung, die Zusammenfassung bzw. die Teilung des Bildungsurlaubes geregelt.
Die Freistellung
- Die Freistellung für die Teilnahme an einem Bildungsurlaubsseminar muss beim Arbeitgeber beantragt werden.
- Das sollte so frühzeitig wie möglich geschehen
- Der Antrag muss entsprechend der geltenden Bildungsurlaubsgesetze (liegt in der Regel zwischen vier und acht Wochen) vor Beginn der Veranstaltung schriftlich vorliegen. Bei einer auf zwei Blöcke verteilten Veranstaltung ist die Freistellung für beide Blöcke vor Beginn des ersten Blocks zu beantragen und für beide Blöcke einheitlich zu erteilen.
Die folgenden Unterlagen müssen vorgelegt werden
- Vorlage des Programms der Veranstaltung, aus dem sich Zielgruppe, Lernziele, Lerninhalte und der zeitliche Ablauf ergeben.
- Anmeldebestätigung und Teilnahmebestätigung nach Ende der Veranstaltung
- Nachweis der Anerkennung durch das entsprechende Sozialministerium
In der Regel muss Bildungsurlaub gewährt werden
- Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die Gewährung des Bildungsurlaubs gegenüber den Beschäftigten erklären.
- Die Ablehnung des Bildungsurlaubsantrages ist den Beschäftigten entsprechend den in den Landesgesetzen festgelegten Fristen schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen.
- Eine Ablehnung kann nur in betrieblichen Gründen liegen.
- Der Arbeitgeber entscheidet nicht über den Inhalt der Bildungsveranstaltung!
- Beschäftigte, die trotz Ablehnung an der Veranstaltung teilnehmen wollen, müssen ihren Bildungsurlaubsanspruch vor dem Arbeitsgericht einklagen.
- Wird die Ablehnung durch den Arbeitgeber nicht unter Angabe der Gründe und /oder nicht fristgerecht ausgesprochen, so gilt die Freistellung kraft Gesetzes als erteilt, wenn der Antrag der Beschäftigten selbst form- und fristgerecht gestellt wurde.
Anerkannte Bildungsveranstaltungen
- Sämtliche Bildungsveranstaltungen müssen grundsätzlich vom Sozialministerium des jeweiligen Bundeslandes als Bildungsurlaub anerkannt worden sein.
- Das Hessische Bildungsurlaubsgesetzt enthält eine Ausnahmeregelung, nach der auch Veranstaltungen besucht werden können, die nicht in Hessen anerkannt sind.
- Interessierte sollten immer vor der Buchung eines Seminars den Veranstalter nach dieser Anerkennung fragen. Nur so ist sichergestellt, dass eine Veranstaltung auch tatsächlich den Voraussetzungen des jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzes entspricht.
Bildungs- und Weiterbildungstehemen
Berufliche Weiterbildung hilft den Beschäftigten, ihre berufliche Qualifikation zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern.
In Betracht kommen Seminare zu Schlüsselqualifikationen, also zu Qualifikationen, die für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von ihrer ausgeübten Tätigkeit verwendbar sind (z. B. Rhetorik, Kommunikation), zu besonderen, berufsübergreifenden Kenntnissen (z. B. EDV, Sprachen) oder zu fach- bzw. berufsspezifischen Aspekten.
Die vermittelten Kenntnisse der beiden zuletzt genannten Bereiche müssen gegenwärtig oder zukünftig in der beruflichen Praxis verwendbar sein.
Politische Bildung umfasst alle Bereiche des gesellschaftlich-politischen Lebens. Das Themenangebot ist ein Spiegelbild der aktuellen politischen Themen und Auseinandersetzungen.
Politische Bildung ist nicht auf die Bereiche der Gemeinschafts- oder Staatsbürgerkunde beschränkt.
Sie umfasst auch Themen
- der Wirtschafts- und Sozialpolitik,
- der Arbeitswelt,
- des Arbeitsrechts,
- der Frauenpolitik,
- der Umweltpolitik,
- der Energie- und Verkehrspolitik,
- der Medienpolitik,
- der Aspekte der Europäischen Einigung
- sowie der internationalen Beziehungen.
Hierbei handelt es sich nur um eine kleine Auswahl des möglichen Themenspektrums.
Letztlich muss jede Veranstaltung der politischen Bildung das Ziel verfolgen, das Verständnis der Beschäftigten für gesellschaftliche, soziale oder politische Zusammenhänge zu verbessern, um die Mitsprache in Staat, Gesellschaft oder Beruf zu fördern.
Nicht als politische Bildung gelten Seminare der Persönlichkeitsbildung oder Seminare, die ausschließlich der privaten Allgemeinbildung oder der kulturellen Bildung dienen.
Seminare der politischen Bildung benötigen inhaltlich keinen Bezug zu dem ausgeübten Beruf der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Wichtiger Hinweis!
Dieser Artikel ist nur ein Hinweis auf die Möglichkeiten der Gewährung von Bildungsurlaub. Aus diesem Artikel lassen sich keine Rechte ableiten, ich habe diese Informationen aus diversen Quellen, darunter Betribsratsinformationen und Gewerkschaftsinformationen zusammengetragen. Es soll als Anregung verstanden werden sich über sein Recht auf Bildungsurlaub klar zu werden und sich entsprechend zu Informieren. In verschieden Bundesländern kann man seinen Bildungsurlaub auf Antrag sogar mit in das folgende Jahr übertragen lassen um dann eine längere Veranstaltung zu besuchen. Ich werde nun versuchen die entsprechenden Stellen in den Landesgesetzen zusammen zu fassen und einen weiterführenden Artikel hierzu erstellen.
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