Sep
05
verfasst von DasNordlicht
Hier nun der zweite Teil mit den Informationen zu den Bildungsgesetzten der Länder Berlin und Brandenburg. Die weiteren Länder folgen noch. Dort sind i.d.R. die Richtlinien zum Bildungsurlaub hinterlegt.
Referat Berufliche Bildung
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Tel.: (030) 9028 - 1484, 1485 und 1482
Fax: (030) 9028 - 2173
E-Mail
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
(Haus 1 / 1a)
Tel.: (0331) 866 0
Fax: (0331) 866 3595
E-Mail
Berlin
Berlinder Bildungsurlaubsgesetz
vom 24. Oktober 1990 (GVBl. S. 2209)
zuletzt geändert durch Artikel X des Gesetzes vom 17. Mai 1999 (GVBl.S.178)
- Hier haben alle Arbeitnehmer und Auszubildende einen Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn sich ihr Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz in Berlin befindet.
- Innerhalb von zwei Kalenderjahren beträgt der Bildungsurlaub zehn Arbeitstage.
- Haben Arbeitnehmer das 25. Lebensjahr noch nicht beendet, beträgt der Bildungsurlaub zehn Arbeitstage pro Jahr.
- Bildungsurlaub ist für politische und berufliche Weiterbildung vorgesehen.
- Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung seine Teilnahme mitteilen.
Auskünfte zum Bildungsurlaub, zu den anerkannten Bildungsveranstaltungen sowie eine Informationsbroschüre sind erhältlich bei:
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und SozialesReferat Berufliche Bildung
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Tel.: (030) 9028 - 1484, 1485 und 1482
Fax: (030) 9028 - 2173
Brandenburg
Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz- BbgWBG)
Vom 15. Dezember 1993
(GVBl.I/93, [Nr. 26], S.498),
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. Mai 2004
(GVBl.I/04, [Nr. 09] , S.186, 194)
- Anspruch auf Bildungsurlaub haben hier alle Arbeitnehmer und Auszubildende, deren Beschäftigungsverhältnis bereits sechs Monate besteht.
- Der Anspruch auf Bildungsurlaub umfasst zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren.
- Nach dem brandenburgischen Weiterbildungsgesetz ist Bildungsurlaub für die allgemeine, berufliche, kulturelle und politische Bildung vorgesehen.
- Der Bildungsurlaub ist spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme vom Arbeitnehmer zu beantragen.
Weiterführende Infos findet Ihr unter:
Lebenslanges Lernen - Weiterbildung im Land Brandenburg
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
(Haus 1 / 1a)
Tel.: (0331) 866 0
Fax: (0331) 866 3595



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