Newsbeiträge
unpolitisch: Das Grundgesetz ein kostbares Gut.
Das Grundgesetz und die Zensur.
Artikel 5 des Grundgesetzes sagt:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Wird nicht durch die aktuelle Gesetzgebung, unter dem Deckmantel des Kinder- und Jugendschutzes, heute schon der Grundstein gelegt um den Rechteverwertern ungeliebten Wettbewerb zu ersparen?
Wird hier nicht der Gesetzgeber vor den Karren der Wirtschaft gespannt um sich nicht den kommenden Veränderungen anpassen zu müssen?
Wird damit nicht das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung so wie der freie Zugang zum Wissen für viele leichtfertig den wirtschaftlichen Interessen einzelner geopfert?
Ich habe gelernt, das nicht das technisch machbare auch gleichzeitig der beste Weg ist. Mehr Technik und mehr Überwachung ersetzt nicht den gesunden Menschenverstand. Angst um Machtverlust und wahrscheinlich ein hang zum Herdentrieb lässt so manchen Politiker gegen den eigenen Verstand handeln. Ich möchte mir von meinen Kindern nicht vorwerfen lassen: „Du hättest doch was ändern können.“
Ich gehe Wählen, solange ich noch das Recht dazu habe.
Bedenkt immer das dieses Recht nicht leichtfertig verschenkt werden sollte, den Nichtwähler unterstützen immer die falschen.
Aber ich werde die von mir gewählten Vertreter vor der Wahl sehr genau beurteilen.
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